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Kommunale Wärmeplanung der Stadt Rhede
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu heizen. Auch die Stadt Rhede möchte diesen Wandel mitgestalten. Ein wichtiges Instrument dabei ist die kommunale Wärmeplanung.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist ein geordnetes Konzept, das darstellt, wie die Wärmeversorgung der Stadt Rhede einschließlich der Stadtteile zukünftig aussehen kann, um möglichst klimaneutral zu heizen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen so erfahren, wie sie in Zukunft am besten heizen sollten. Das erleichtert die Entscheidung für eine geeignete Wärmeversorgung.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarfe systematisch zusammen. Auf diese Weise können die Einsatzmöglichkeiten der Energieträger im zukünftigen Energiesystem definiert und lokal umgesetzt werden.
Der kommunale Wärmeplan kann auch als Routenplaner für die städtischen Gremien verstanden werden, der Handlungsvorschläge für die weitere Stadt- und Energieplanung aufzeigt.
Die Stadt Rhede hat gemeinsam mit der beauftragten Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Hansa Luftbild AG und der Telesis Entwicklungs- und Management GmbH, den Kommunalen Wärmeplan Rhede erarbeitet. Für dieses Vorhaben hat die Stadt Rhede einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erhalten.
Im Folgenden werden grundlegende Informationen bereitgestellt und häufige Fragen beantwortet. Mit weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Stadt Rhede.
„Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zur Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Förderkennzeichen: 67K26165
FAQ
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Wärmequellen:
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