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Neuaufstellung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt der Stadt Rhede hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 beschlossen, für den Bereich der Innenstadt die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1997 neu aufzustellen. Ziel dieser Neuaufstellung ist, die vielfältigen rechtlichen, technischen und baulichen Veränderungen der vergangenen 25 Jahre zu berücksichtigen und zeitgemäße Anpassungen vorzunehmen.
Mit der Bearbeitung wurde das Büro farwickgrote partner aus Ahaus beauftragt. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen ist die Erarbeitung von zwei Satzungen erforderlich: Für die Erhaltungssatzung ist § 172 Baugesetzbuch (BauGB) und für die Gestaltungssatzung ist § 89 Landesbauordnung 2018 (BauO NRW) maßgeblich.
Als Grundlage für die beiden Satzungsentwürfe hat farwickgrote partner in einer ersten Arbeitsphase nun zunächst eine Ortsbildanalyse durchgeführt und Gestaltungsleitlinien entwickelt. Diese wurden am 20.02.2024 im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die vorgestellte Präsentation steht Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.