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Ortsrecht - Regelungen für das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Rhede
© pixabayDas Ortsrecht der Stadt Rhede setzt sich aus Satzungen und ordnungsbehördlichen Verordnungen zusammen und regelt das örtliche Miteinander. Zudem finden Sie hier weitere sonstige Regelungen.
Satzungen
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW haben alle Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen das Recht, bestimmte örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. In jeder Kommune existieren daher Satzungen, z.B. Hundesteuersatzung, Abfallsatzung usw. sowie entsprechende Gebührensatzungen hierzu. Satzungen sind vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beschließen und anschließend öffentlich bekanntzumachen, damit die Bürger und Einwohner die Möglichkeit haben, sich über die neuen Bestimmungen zu informieren.
Die Bekanntmachung der Satzungen erfolgt im Bereich der Stadt Rhede durch eine Hinweisbekanntmachung im Bocholter-Borkener-Volksblatt auf das unperiodisch erscheinende Amtsblatt.
Ordnungsbehördliche Verordnungen
Ordnungsbehördliche Verordnungen werden aufgrund des Ordnungsbehördengesetz NRW von den örtlichen Ordnungsbehörden (das sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden) erlassen. Sie regeln ausschließlich Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und werden vom Rat beschlossen. Sie müssen ebenfalls öffentlich bekannt gemacht werden.
Organisationseinheiten
Geschäftsbereich III Kämmerer Hermann-Josef Schmeing | |
Rathausplatz 9 46414 Rhede Telefon: 02872 930-0 Telefax: 02872 930-450 E-Mail: Info@Rhede.de | Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00–12.30 Uhr (nachmittags nach Vereinbarung) Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. |