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Überprüfung des Rheder Stadtgebietes hinsichtlich potenziell geeigneter Flächen für die Windenergienutzung
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 21. September 2022 die Verwaltung damit beauftragt, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen weiteren Ausbau von Windenergieanlagen auf dem Rheder Stadtgebiet zeitnah zu prüfen. Zu diesem Zweck wurde das Fachplanungsbüro WWK Umweltplanung aus Warendorf mit der gutachterlichen Überprüfung des gesamten Stadtgebietes hinsichtlich der potenziellen Eignung weiterer Flächen für Windenergieanlagen beauftragt. Reiner Winterkamp vom Büro WWK Umweltplanung hat in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt am 31. Mai 2023 die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt.
Die nachfolgend aufgeführten Karten geben einen Überblick, welche Kriterien (Karten 2 bis 6) geprüft wurden und welche Potenzialflächen (Karten 1a und 1b) sich ergeben. Die entsprechenden Karten im PDF-Format öffnen sich durch einen Klick auf das dazugehörige Bild.
Potenzialflächen mit einem Mindestabstand von 450 Metern um Wohngebäude im Außenbereich
Potenzialflächen mit einem Mindestabstand von 500 Metern um Wohngebäude im Außenbereich
Betrachtung der Flächen nach Waldfunktion: Erholungswald, Immisionschutzwald, Lärmschutzwald ...
Betrachtung der Flächen nach Landschaftsbildeinheiten
Betrachtung der Flächen nach Relevanz für die Erholung: Radwanderwege, Wanderwege, Reitrouten ...
Betrachtung der Flächen nach Sichtbeziehungen auf raumwirksame und kulturlandschaftsprägende Objekte
Verwaltungsseitig wird empfohlen, aufgrund der vorliegenden Ergebnisse zeitnah über die Einleitung von Bauleitplanverfahren im Sinne einer „Positivplanung“ zu beraten und somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weiteren Windenergieanlagenausbau in Rhede zu schaffen. Dabei bieten sich aus Sicht der Verwaltung insbesondere solche Potenzialflächen für eine Überplanung an, die ausreichend groß sind, um mindestens drei Windkraftanlagen realisieren zu können.
Neben einer ausreichenden Flächengröße sollten als weitere Kriterien insbesondere
- die installierte Leistung,
- die technische Infrastruktur / Netzanschlussmöglichkeiten,
- Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger,
- eine kommunale Teilhabe,
- und Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Landschaftsbildes
bei der Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergienutzung herangezogen werden.