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Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und beschließt die Gesetze auf Bundesebene. Die Bundestagsabgeordneten werden für die Dauer von vier Jahren gewählt.
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Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie in Rhede wählen?
Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Rhede eingetragen ist oder einen Wahlschein des Wahlkreises 125 (Borken lI) hat.
Von Amts wegen wurden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Stadt Rhede eingetragen, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung am 12. Januar 2025 in Rhede gemeldet waren.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Rhede eingetragen sind, erhalten bis spätestens 02. Februar 2025 ihren Wahlbenachrichtigungsbrief.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist; ein Anruf beim Bürgerbüro (Tel. 02872/930-102) klärt die Angelegenheit.
Der Wähler kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 2. Februar 2025 (am 21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Ausführliche Informationen sind im Internetangebot der Bundeswahlleiterin im Bereich Bundestagswahl 2025 „Informationen für Wähler – Deutsche im Ausland“ erhältlich.
Sie sind am Wahltag verhindert? Dann beantragen Sie einfach Briefwahl!
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel verschickt bzw. ausgehändigt werden können. Dies wird voraussichtlich ab dem 6. Februar 2025 der Fall sein.
Dann ist auch erst im Bürgerbüro der Stadt Rhede eine Briefwahl direkt an Ort und Stelle möglich.
Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraumes wird das Bürgerbüro gesonderte Öffnungszeiten und bei Bedarf zusätzliche Räumlichkeiten für die Briefwahl anbieten! Die genauen Öffnungszeiten werden noch bekanntgegeben.
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen wollen, können Sie Ihre Stimme auch ganz bequem per Briefwahl schon vor dem eigentlichen Wahltermin abgeben.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, wie folgt beantragen:
- Per Post: Nutzen Sie das Antragsformular auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes.
- Persönlich: Kommen Sie persönlich ins Bürgerbüro. Hier können Sie auch direkt an Ort und Stelle wählen. Wichtig: Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und möglichst auch Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief mit.
- Online: Entweder durch Abscannen des personalisierten QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über das Onlineformular auf der Internetseite der Stadt Rhede. Hier geht es zum Onlineformular. Die Online-Beantragung ist nur bis Dienstag, 18. Februar 2025 möglich, um die zu erwartenden Postlaufzeiten einzuhalten.
- Per E-Mail: Geben Sie bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift an.
Wenn Sie für andere Personen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchten, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigungsbrief).
Welche Unterlagen erhalten Sie auf Ihren Antrag?
Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:
- einen Wahlschein,
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag und
- ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl.
Wann müssen die Wahlbriefe zurückgeschickt werden?
Von größter Wichtigkeit ist es, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen möglichst schnell zurückgeschickt oder am besten direkt im Bürgerbüro der Stadt Rhede abgegeben oder in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag, spätestens bis 18:00 Uhr bei der Stadt Rhede vorliegen, da ab diesem Zeitpunkt mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Der Wahlbrief sollte daher frühzeitig vor dem Wahltag zur Post gegeben werden.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG kostenlos befördert. Wird er im Ausland zur Post gegeben, ist er ausreichend zu frankieren.
Der Rathaus-Briefkasten wird am Wahlsonntag mehrmals geleert; zuletzt um 18:00 Uhr.
Rhede gehört zum Bundestagswahlkreis 125 (Borken II)
Die Stadt Rhede bildet gemeinsam mit den Städten Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden den Bundestagswahlkreis 125 (Borken II).
Deutschland ist insgesamt in 299 Wahlkreise eingeteilt.
Weitere Informationen zu den Wahlkreisen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter diesem Link.
Sie ziehen nach Rhede? Wo können Sie wählen?
Veränderungen des Wohnsitzes im Zeitraum 13. Januar bis 2. Februar 2025
Im Einzelnen sind für wahlberechtigte Personen folgende Fälle zu unterscheiden:
Sie sind nach Rhede gezogen oder innerhalb von Rhede umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:
- Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 12. Januar 2025 im Bürgerbüro der Stadt Rhede anmelden, sind Sie – sofern Ihre Abmeldung nach diesem Datum erfolgte – im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem alten Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Wollen Sie dagegen lieber in Rhede wählen, müssen Sie bis spätestens zum 2. Februar 2025 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Rhede eine Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis schriftlich beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen. - Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in Rhede liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.
- Wenn Sie innerhalb von Rhede umgezogen sind und sich nach dem 12. Januar 2025 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltage nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahl-unterlagen.
- Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 2. Februar 2025 im Bürgerbüro Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus im Erdgeschoss, Rathausplatz 9, 46414 Rhede, Tel. 02872/930-102.
Suchen Sie Ihren Wahlbezirk bzw. Ihr Wahllokal?
Wo ist mein Wahllokal? Das ist vielleicht eine der häufigsten Fragen, die sich die Wahlberechtigten kurz vor der Wahl stellen. Dem Straßenverzeichnis können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben können.
Hier geht es zur Übersicht der einzelnen Wahllokale und dem jeweiligen Straßenverzeichnis
Der Stimmzettel! Sie haben zwei Stimmen
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Die Bundestagswahl 2025 ist die erste Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform 2023. Wie die Erst- und Zweitstimmen die Sitzverteilung im zukünftigen Parlament bestimmen und was sich mit der Reform noch geändert hat, können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung online hier einsehen.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie
- auf der Internetseite des Bundeswahlleiters - siehe Link,
- des Bundestags - siehe Link und
- des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen - siehe Link,
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen – siehe Link,
- Wahlbekanntmachung über Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren – vorraussichtlich ab Angfang Februar.
Die Ergebnisse der vorherigen Bundestagswahl für das Stadtgebiet Rhede können Sie hier recherchieren.