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Wahlen zum Landtag von Nordrhein-Westfalen
Von den obersten nordrhein-westfälischen Verfassungsorganen wird nur der Landtag durch Volkswahlen gebildet. Der Landtag beschließt die Gesetze auf Landesebene. Die Abgeordneten werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.