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Windenergie in Rhede
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 09.08.2023 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rhede einzuleiten mit dem Ziel, zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Hierfür sollten in Rhede-Vardingholt und in Rhede-Büngern „Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Windenergie, nachrangig Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt werden.
Nach dem Planungsauftrag am 09.08.2023 hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, die Darstellung der Sondergebiete für Windenergie in Rhede-Vardingholt und in Rhede-Büngern nicht in einem gemeinsamen Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorzunehmen, sondern zwei separate Änderungsverfahren durchzuführen: So erfolgt die Darstellung entsprechender Sondergebiete in Vardingholt im Rahmen der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergienutzung in Büngern im Rahmen der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Rat der Stadt Rhede hat in seiner Sitzung am 18.12.2024 gem. §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die Entwürfe der 71. und 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Begründungen einschließlich Umweltberichte sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
03.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025
im Internet unter der Adresse: https://www.rhede.de/bauleitplanung.
Sie können die Unterlagen auch direkt über die folgenden Seiten abrufen:
71. Änderung des Flächennutzungsplanes in Rhede -Vardingholt (ab 03.01.2025)
72. Änderung des Flächennutzungsplanes in Rhede-Büngern (ab 03.01.2025)
Die gutachterliche Überprüfung des gesamten Stadtgebietes hinsichtlich der potenziellen Eignung weiterer Flächen für Windenergieanlagen aus dem Jahr 2023 finden Sie unter www.rhede.de/windkraftpotenzial.