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Windenergie in Rhede
Die Stadt Rhede beabsichtigt, im Rahmen einer „Positivplanung“ gem. § 245e Baugesetzbuch (BauGB) zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Darstellung von „Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Windenergie“. Der Flächennutzungsplan stellt in seiner aktuell geltenden Fassung für die Änderungsbereiche „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Für die Darstellung zusätzlicher Flächen für die Windenergienutzung ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der 71. und 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rhede zur Darstellung zusätzlicher Flächen für die Windenergienutzung in Rhede-Vardingholt bzw. Rhede-Büngern gem. § 3 Abs. 1 BauGB finden Sie auf folgenden Seiten:
71. Änderung des Flächennutzungsplanes in Rhede -Vardingholt (ab 11.03.2024, 18 Uhr)
72. Änderung des Flächennutzungsplanes in Rhede-Büngern (ab 14.03.2024, 18 Uhr)
Die gutachterliche Überprüfung des gesamten Stadtgebietes hinsichtlich der potenziellen Eignung weiterer Flächen für Windenergieanlagen aus dem Jahr 2023 finden Sie unter www.rhede.de/windkraftpotenzial.