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Bürgerhaushalt
Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr wird am Ende des Jahres von der Verwaltung in einer Sitzung des Rats eingebracht und zu Beginn des Jahres vom Rat der Stadt Rhede verabschiedet. Die Beratung in der Sitzung des Rates ist öffentlich und jeder kann als Zuhörerin / Zuhörer teilnehmen.
Vor der Verabschiedung des Haushaltes findet eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten statt. Der Termin wird in der örtlichen Presse und auf unserer Internetseite bekannt gegeben.
Des Weiteren können Einwohner oder Abgabepflichtige nach § 80 Abs. 3 S. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung, gegen diesen Entwurf Einwendungen erheben. Die Frist wird im Amtsblatt der Stadt Rhede bekanntgemacht.