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Einwohnerantrag
Mit diesem Instrument kann der Rat verpflichtet werden, über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, zu beraten und zu entscheiden. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner unterzeichnet werden. Mindestalter für die Unterzeichnung ist 14 Jahre. In Rhede müsste der Antrag von ca. 950 Einwohnerinnen und Einwohnern unterschrieben werden. Der Rat entscheidet über die Zulässigkeit des Antrags und innerhalb von vier Monaten über den Antrag selbst. In der Ratssitzung können die vertretungsberechtigten Personen den Antrag erläutern.
Rechtsgrundlage für den Einwohnerantrag ist § 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.