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1. Nachtrag Haushalt 2024
Die Haushaltssatzung kann formal nur durch Änderungssatzung angepasst werden, die nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) den Titel "Nachtragssatzung" trägt (§ 81 GO NRW).
Insbesondere die Anpassung beziehungsweise Neuaufnahme von Investitionsauszahlungen und der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zur Bodenbevorratung machten es notwendig, die Haushaltssatzung zu verändern.
Gleichzeitig wurden konkrete (Durchführungs-)Beschlüsse des Rates der Stadt Rhede und seiner Fachausschüsse insbesondere für die Erneuerung von Heizungsanlagen sowie von einem zu zahlenden Geldausgleich aus der Endabrechnung zu den Flurbereinigungsverfahren Rhedebrügge I und II berücksichtigt.
Für die Nachtragssatzung gelten die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend (unter anderem Aufstellung durch den Kämmerer, Bestätigung durch den Bürgermeister, öffentliche Auslegung des Entwurfs der Nachtragssatzung, Beschlussfassung durch den Rat, Anzeigeverfahren gegenüber der Kommunalaufsicht, öffentliche Bekanntmachung).