Inhaltsbereich
Jobcenter der Stadt Rhede
Ab dem 01.01.2005 wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) zusammengefasst. Seit dem 01.01.2023 heißt diese Leistung Bürgergeld. Die Leistungen werden auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter der Stadt Rhede gewährt. Sie soll erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit dieser nicht auf andere Weise bestritten werden kann.
Sofern Sie einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Anschlag.