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Rhede G 33 + 69. Änderung des Flächennutzungsplanes
Nummer: G 33
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgt über eine Veröffentlichung der Planentwürfe auf der Internetseite der Stadt Rhede sowie über einen Aushang der Planentwürfe im Rathaus der Stadt Rhede in der Zeit vom
13.06.2024 bis einschließlich 13.07.2024.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierfür stehen zu folgenden Zeiten Mitarbeiter*innen der Verwaltung zur Verfügung:
vormittags: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12:30 Uhr;
nachmittags: montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Bitte melden Sie sich dazu im Büro 330, telefonisch unter der Telefonnummer 02872 /930-330 oder per E-Mail unter bauleitplanung@rhede.de.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgt parallel.
Ihre Stellungnahmen schicken Sie bitte an
bauleitplanung@rhede.de
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Erarbeitung eines Vorentwurfes | |
13.06.2024 bis 13.07.2024 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB |