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Härtefallfond "Alle Kinder essen mit"
Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das "Bildungs- und Teilhabepaket" ein Zuschuss zu gemeinsamen Mittagessen, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen "Alle Kinder essen mit" an.
Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien an der Mittagsverpflegung sowie mehrtägigen Klassenfahrten.
Als Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien gelten,
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten und
- Kinder in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege oder in Horten.
Bedürftigkeit liegt vor, wenn
- die Familie keine SGB II-Leistungen, SGB XII-Leistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält und kein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hat,
- aber nur über finanzielle Mittel im vergleichbaren Umfang verfügt.
Für die Gewährung einer Zuwendung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung beziehungsweise für Klassenfahrten ist für jedes Kind ein Antrag beim Jobcenter der Stadt Rhede zu stellen.
Der Antrag für das Kind kann von den Erziehungsberechtigten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der besuchten Einrichtung, sowie von volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst gestellt werden.