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Anbringen von Hausnummern
Wichtige Mitteilung an alle Hauseigentümer und Nutzungsberechtigte! Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist das Anbringen von Hausnummern an jedem Gebäude zwingend notwendig. Dieses ist für die bessere Auffindbarkeit der Gebäude bei Noteinsätzen, Arzt, Feuerwehr, Polizei oder ähnliches besonders wichtig.
Ein Auszug aus der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rhede ist unten aufgeführt. Die Stadt Rhede hat festgestellt, dass in einigen Fällen keine Hausnummern angebracht sind. Es werden daher alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte aufgefordert, bei fehlender Hausnummer, diese auf eigene Kosten anzubringen.
Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung
Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rhede vom 19.03.2009:
§ 10 Hausnummern
(1) Jedes Haus ist vom Eigentümer/in oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
(2) Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor beziehungsweise der Eingangstür zu befestigen, gegebenenfalls separat anzubringen.
(3) Bei Umnummerierungen darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so durchzustreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.