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Lärmaktionsplanung der Stadt Rhede
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärm-richtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktions-pläne zu überprüfen und ggfs. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de) können alle Lärmkarten der Stufe 4 eingesehen werden. Die Betroffenheit im Gemeindegebiet Rhede beschränkt sich auf Streckenabschnitte der Bundesstraße B 67 und der Landesstraße L 572.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich grundsätzlich um ein städtisches Gesamtkonzept, welches Maßnahmen zur Minderung der durch Verkehrslärm erzeugten Lärmbelästigung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Das Konzept bezieht sich lediglich auf die Bereiche, die in der Lärmkartierung erfasst sind. Freizeit- oder Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Von dem Büro Wenker & Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH wurde bereits ein erster Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Als vorläufiges Ergebnis stellt das Büro fest, dass keine Menschen in Rhede Belastungen oberhalb der Auslösewerte des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgesetzt sind.
Der Rat der Stadt Rhede hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 den Lärmaktionsplan - Stufe 4 für die Stadt Rhede beschlossen (s.u.).
Organisationseinheiten
30.2 Fachabteilung: Verkehrsflächen und Mobilität | |
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