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Straßen- und Wegekonzept
Zum 01.01.2020 ist mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) der neue § 8 a eingefügt worden. Dieser enthält ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Danach hat die Stadt Rhede ein Straßen- und Wegekonzept aufzustellen.
Das Straßen- und Wegekonzept soll für mehr Transparenz sorgen. So haben die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigten die Möglichkeit, sich frühzeitig über geplante Straßenausbaumaßnahmen zu informieren.
Das Straßen- und Wegekonzept soll in erster Linie helfen, die finanzielle Belastung durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Betroffenen planbar zu machen. Darüber hinaus können sich alle Anlieger anhand des Konzeptes auf die leider immer mit einer Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen (Erreichbarkeit der Grundstücke, befristeter Wegfall von Stellplätzen, und mehr) einstellen.
Dokumente
Straßen- und Wegekonzept (27 kB) |