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Wasserversorgungskonzept
Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes NRW zum 16. Juli 2016 wurden die Gemeinden in § 38 Abs. 3 LWG verpflichtet, zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung, ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Stadtgebiet aufzustellen.
Das Wasserversorgungskonzept soll die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Stadtgebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Das Wasserversorgungskonzept für die Stadt Rhede wurde seitens der Verwaltung in enger Abstimmung mit der Stadtwerke Rhede GmbH erarbeitet.
In seiner Sitzung am 10.10.2018 hat der Rat der Stadt Rhede das Wasserversorgungskonzept der Stadt Rhede verabschiedet. Eine aktualisierte Fassung wurde am 02.12.2020 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht, von dieser geprüft und nicht beanstandet.
Das Wasserversorgungskonzept ist fortzuschreiben und der Bezirksregierung spätestens nach sechs Jahren erneut vorzulegen.